Über uns - Unsere Philosophie
Der Landesverband der niedergelassenen Neurochirurgen in Hessen e. V. (LnNiH e. V.) hat sich 1998 zur berufspolitischen und wissenschaftlichen Förderung und Repräsentation niedergelassener Neurochirurgen auf Landesebene gegründet.
Die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen, klinischen Einrichtungen und Kostenträgern gehört zu den Zielen des Verbandes.
In diesem Zusammenhang verfügt der LnNiH e. V. seit 01.04.2003 über flächendeckende Verträge in der integrierten bzw. besonderen Versorgung (Selektivverträge) von kurzstationären neurochirurgischen Wirbelsäuleneingriffen sowie über schmerztherapeutische Behandlungen.
Es handelt sich dabei um die ältesten Selektivverträge in Deutschland, was als Indiz für qualitativ hochwertige Verträge gewertet werden kann. Etwa 90% der Krankenkassen bieten Ihren Versicherten diese Versorgung an, wobei Vertragsinformationen digital und in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Die Selektivverträge beinhalten in erster Linie kurzstationäre, d.h. sektorenübergreifende Wirbelsäulenoperationen. Merkmale dieser Verträge sind strukturierte, zeitnahe ambulante- und Operationstermine mit umfangreicher postoperativer Nachsorge. Ergänzend sind physiotherapeutische Leistungen in einigen Verträgen zusätzlich hinterlegt.
Die Ergebnisse werden Datenbank gestützt dokumentiert und die erbrachten Leistungen können bedarfsweise aus dieser direkt mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
Das Netzmanagement erstellt für die Kostenträger monatliche Leistungsstatistiken, und die Ergebnisqualität kann dem medizinischen Dienst der Krankenkassen über die Datenbank kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
Es ist erklärtes Ziel der Vertragsteilnehmer, diese Qualitätspolitik konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen.
Jedes Mitglied hat die Pflicht und das Recht darauf hinzuwirken, dass Umstände, welche die Sicherstellung der Dienstleistung mit einwandfreier Qualität verhindern, beseitigt werden.
letzte Änderung: 31.07.2023